

08.08.2022Partielle Maskenpflicht in Dienstgebäuden des Landkreises
Ab Montag, 8. August 2022, gilt in einigen Dienstgebäuden des Landkreises Goslar wieder eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Während in der Stapelner Straße 8 (Straßenverkehrsamt) und in der Klubgartenstraße 11 Besucherinnen und Besucher mindestens eine OP-Maske tragen müssen, ist in den Räumlichkeiten der Heinrich-Pieper-Straße 9 (Gesundheitsamt) und der Klubgartenstraße 10 (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Besuchertoiletten) eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.