
Elektromobilität
Nahezu die gesamte im Verkehr eingesetzte Energie wird zur Erzeugung von mechanischer Energie verwendet. Für den Antrieb wird davon bei Verbrennungsmotoren allerdings durchschnittlich nur weniger als die Hälfte umgewandelt. Der überwiegende Rest geht als Abwärme verloren.
Der Handlungsbedarf im Verkehrsbereich ist also riesig.
Natürlich liegt das Hauptaugenmerk bei der erforderlichen Verkehrswende auf der verstärkten Nutzung von Bus, Bahn und Fahrrad sowie der Schaffung entsprechender Angebote und Infrastruktur. Dennoch lässt sich gerade in einer Flächenregion wie dem Landkreis Goslar schwer auf ein Auto verzichten, um weiterhin uneingeschränkt mobil zu sein. Hier kommt die Elektromobilität ins Spiel.
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu:
E-Ladestationen im Landkreis Goslar
Förderprogramme für E-Fahrzeuge
Förderprogramme für Ladeinfrastruktur
sowie zu Projekten und Aktionen des Landkreises Goslar zum Thema Elektromobilität.
E-Bike Tourenangebote
E-Ladestationen im Landkreis Goslar
Ladestationen im Landkreis Goslar finden Sie hier: Stromtankstellen im Landkreis Goslar .
oder auf folgenden Internetseiten:
www.goingelectric.de/stromtankstellen/
http://lemnet.org/map/?hl=de&destination=Goslar
Förderprogramme für E-Fahrzeuge
Mit ihrem Bestreben, die Elektromobiltät in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme aufgelegt.
Umweltbonus
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
Antragszeitraum: 03.06.2020 - 31.12.2021
Antragsberechtigt:
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- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.
Förderfähig ist:
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- der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Hybridfahrzeug),
- der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland (Erstzulassung nach 4.11.2019).
- Zusätzlich: der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS), welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
Fördersätze
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- für Elektrofahrzeuge mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro: bis zu 9.000 € Kaufprämie
- für Elektrofahrzeuge mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro: bis zu 7.500 €
weitere Informationen zu Fördersätzen, Fördervoraussetzungen sowie den Antrag finden Sie unter:
Förderprogramme für Ladeinfrastruktur
Um ein E-Fahrzeug adäquat zu laden, braucht es am besten eine entsprechende Ladestation, wie z.B. eine Wallbox.
Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Antragsberechtigt:
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- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Förderfähig sind:
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- der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten
- Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. (keine öffentlich zugängliche Ladestation)
- und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden
Fördersätze: Zuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt *
Zu den geförderten Kosten gehören:
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- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können also Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
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- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
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Voraussetzungen:
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- Die Ladesäule muss intelligent und steuerbar sein und verfügt über eine Normalleistung von 11 kW
- Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Die Gesamtkosten (Kaufpreis, Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation) müssen mind. 900 € betragen. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens die 900 €, wird keine Förderung gewährt.
- Der zum Laden verwendete Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen kommen (z.B. eigene Solaranlage oder Ökostrom)
Beantragung der Förderung:
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- Anträge können seit dem 24. November 2020 bei der KfW über das Zuschussportal eingereicht werden.
- der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) beantragt werden unter "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" (440)
- Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen sowie die Identifizierung starten.
- Die Förderung erfolgt durch einen Investitionsüberschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen
Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440 .
Hier finden Sie das Merkblatt zur Förderung .
* Definition Ladepunkt und Ladestation
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- Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox. Sie kann einen oder mehrere Ladepunkte besitzen.
- Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.