

DUALES STUDIUM ZUR VERWALTUNGS(BETRIEBS)WIRTIN (B. A.)/ZUM VERWALTUNGS(BETRIEBS)WIRT (B. A.)
Ausbildungsbeginn:
1. August eines Jahres
Einstellungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
- gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik, Geschichte, Politik und Wirtschaft,
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
Dauer:
3 Jahre
Ende der Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist endet in der Regel 3 Wochen nach Ende der Sommerferien des Vorjahres. Den genauen Zeitpunkt erfährst du dann aus der Ausschreibung, die wir immer im Laufe der Sommerferien des Vorjahres veröffentlichen.
Was macht eine Verwaltungs(betriebs-)wirtin/ein Verwaltungs(betriebs-)wirt überhaupt?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung besteht aus sechs Trimestern fachtheoretischer Studienzeiten (zurzeit am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. Hannover) und drei berufspraktischen Studienzeiten. In den ersten drei Trimestern werden die für die Laufbahngruppe II notwendigen fachlichen und übergreifenden Grundqualifikationen vermittelt. Danach unterscheiden sich beide Studiengänge in ihren Lehrinhalten. Im Hauptstudium werden im Studiengang „Allgemeine Verwaltung" die rechtswissenschaftlichen Fächer in den Vordergrund gestellt. Im Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft" liegt der Schwerpunkt in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern. Eine Entscheidung, welchen Hauptstudiengang du belegen möchtest, fällt spätestens zur Mitte des Grundstudiums, wenn du bereits erste Erfahrungen in den Rechts- und Wirtschaftsfächer gesammelt hast. Wenn du grundsätzlich für beide Studienrichtungen offen bist, lass es uns durch deine Bewerbung wissen.
Deine Praxisausbildung erfolgt in 3 Trimestern in ausgewählten Fachdiensten unserer Kreisverwaltung.
Insgesamt dauert das duale Studium also 3 Jahre. Für diese Zeit wirst du zur Kreisinspektor-Anwärterin/zum Kreisinspektor-Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Du erhältst hierfür am ersten Ausbildungstag von uns eine sogenannte Ernennungsurkunde. Sie ersetzt einen klassischen Ausbildungsvertrag.
Welche Ausbildungsinhalte werden vermittelt?
Die Hochschule hat auf ihrer Internetseite die wesentlichen Lehrinhalte zusammengestellt und bietet dir die Möglichkeit, dich bereits im Vorfeld über den zu Studienablauf zu informieren:
Was verdienst du?
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Die Bewerberauswahl für die Verwaltungsberufe erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens. Bewerberinnen/Bewerber, die in einer Stufe erfolgreich waren, werden von uns über den nächsten Schritt informiert und eingeladen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Bewerberinnen/Bewerber, auch diejenigen, die eine Stufe nicht erreicht haben, benachrichtigt.
1. Stufe - Sichtung der Bewerbungsunterlagen:
Es erfolgt zunächst eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen und es wird entschieden, welche Bewerbungen im Verlauf des Auswahlverfahrens weiter berücksichtigt werden.
2. Stufe - schriftlicher Eignungstest:
Es folgt ein relativ umfangreicher schriftlicher Test der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (DGP), die auch für andere Behörden Bewerberauswahlverfahren durchführt. Anhand der Ergebnisse des schriftlichen Tests wird erneut entschieden, welche Bewerbungen im Verlauf des Auswahlverfahrens weiter berücksichtigt werden.
3. Stufe - mündlicher Eignungstest:
Es folgt ein mündlicher Eignungstest der DGP. Anhand der Ergebnisse des mündlichen Tests wird entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber zur letzten Stufe der Bewerberauswahl, dem Vorstellungsgespräch, eingeladen werden.
4. Stufe - Vorstellungsgespräch:
In dieser letzten Stufe der Bewerberauswahl möchten Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises dich in einem persönlichen Gespräch kennenlernen.
Bitte beachte, dass der DGP-Test für einen bestimmten Beruf nur einmal pro Testjahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) gemacht werden kann. Wenn du dich also bei mehreren Behörden bewirbst, die ihre Auswahlverfahren durch die DGP durchführen lassen, kann der Test nur einmal durchlaufen werden und das Ergebnis mit deinem Einverständnis den anderen Einstellungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die letzte Stufe des Auswahlverfahrens ist wie oben beschrieben ein Vorstellungsgespräch.
Die DGP hat für ihre Auswahlverfahren eine Broschüre erstellt, in der ausführlich geschildert wird, wie das Auswahlverfahren abläuft und welche Gebiete getestet werden; es sind auch Musteraufgaben enthalten. Die Broschüre erhältst du als Download unter www.dgp.de.
Wohin mit meiner Bewerbung?
Freie Ausbildungsstellen des Landkreises Goslar werden über das Online-Bewerberportal Interamt ausgeschrieben.
Wir bitten dich, das Online-Bewerberportal www.interamt.de zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbunden Kosten nicht zurückgesandt.