

Landratswahl 02.06.2013
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Goslar können am 2. Juni von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen die Nachfolgerin oder den Nachfolger des ehemaligen Landrates Stephan Manke wählen. Die Briefwahl ist bereits ab dem 13. Mai möglich und wird durch die jeweiligen Gemeinden, Samtgemeinden und Städte im Landkreis Goslar durchgeführt. Wählen dürfen Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Goslar ihren Hauptwohnsitz haben.
Zur Landrätin oder zum Landrat des Landkreises Goslar wird diejenige Person gewählt, die die meisten Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet nicht statt. Die Wahlbeteiligung für die letzte Landratswahl 2006 lag bei 50,7 %.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung zur Wahl der hauptamtlichen Landrätin/des hauptamtlichen Landrats des Landkreises Goslar am 02. Juni 2013
- Bekanntmachung über die Änderung der Kreiswahlleitung für die Wahl zur hauptamtlichen Landrätin/des hauptamtlichen Landrates des Landkreises Goslar am 02.06.13
- Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses vom 02.05.2013
- Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses vom 06.06.2013
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl am 02.06.2013